Allgemeine Geschäftsbedingungen der Darlehensvermittlung Grunewald (nachfolgend AVG genannt)
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragspartnern (nachfolgend potentieller Darlehensnehmer genannt) und dem Unternehmen Darlehensvermittlung Grunewald (nachfolgend AVG genannt) und sind zu jeder Zeit gültig.
§ 1 Tätigkeit der Darlehensvermittlung Grunewald
Auf der Grundlage der vom potentiellen Darlehensnehmer wahrheitsgemäßen Angaben zu seiner Person und seinen Lebensumständen holt AVG Darlehens-Angebote von verschiedenen Finanzinstituten ein.
AVG vermittelt lediglich die unverbindliche Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen.
§ 2 Pflichten der AVG
AVG wird die potentiellen Darlehensverträge welche im Namen des potentiellen Darlehensnehmers entgegengenommen wurden vergleichen und den Darlehensvertrag welcher aus der Sicht von AVG unter Beachtung der Kundenangaben die besten Vertragsbedingungen enthält, dem potentiellen Darlehensnehmer vermitteln.
Als Kreditvermittler nach § 34c der Gewerbeordnung führt die AVG keine Baufinanzierungs-Beratung oder -Vermittlung nach § 34i der Gewerbeordnung durch.
§ 3 Pflichten des potentiellen Darlehensnehmers
Der potentielle Darlehensnehmer wird jederzeit die Daten zu seiner Person und seinen Verhältnissen wahrheitsgemäß angeben.
Der potentielle Darlehensnehmer bevollmächtigt AVG die Vertrags-Unterlagen bezüglich des Darlehens für ihn entgegenzunehmen und befreit die Finanzinstitute nur für diese Darlehensvermittlung gegenüber AVG vom Bankgeheimnis.
Der potentielle Darlehensnehmer erklärt sich damit einverstanden das seine persönlichen Daten an Finanzinstitute übermittelt werden.
Der potentielle Darlehensnehmer muss vor Vertragsschluss mit dem Darlehensgeber, die AGB des Darlehensgebers vollständig gelesen haben und die sich aus dem Darlehens-Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten zur Kenntnis genommen haben. Die gewerbliche Nutzung unserer Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung untersagt.
§ 4 Haftung für Inhalte sowie Daten des potentiellen Darlehensnehmers
Wir sind bemüht die Angaben auf unserer Website und auf Formularen stets auf dem aktuellen stand zu halten, können die Richtigkeit aber nicht garantieren und schließen die Haftung bezüglich der angegebenen Daten Dritter aus. Wir können Hinweise bezüglich der Vertragsinhalte der Darlehensgeber geben und versuchen für den Darlehensnehmer bestmögliche Konditionen auszuhandeln jedoch ist der potentielle Darlehensnehmer selbst für sein Handeln verantwortlich, die Haftung für die Folgen, die aus dem Abschluss des Darlehensvertrag entstehen ist daher ausgeschlossen wenn AVG kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann.
Unsere Beratung stellt keine Rechtsberatung dar. Ob ein Darlehensvertrag zustande kommt oder nicht hängt von der Entscheidung des Darlehensgebers ab, wir können einen Vertragsabschluss daher nicht garantieren.
AVG haftet nicht für unwahre Angaben des Darlehensnehmers sowie nicht für die Folgen die daraus entstehen.
Die Daten des potentiellen Darlehensnehmers werden wie gesetzlich vorgeschrieben aufbewahrt und verarbeitet.
§ 5 Haftungsbeschränkung
AVG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverstößen oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ist auf die Höhe der typisch vorhersehbaren Schäden beschränkt.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen/Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.