Wie viel Ihr Bauvorhaben oder Ihre Immobilie kosten kann bzw. welchen Darlehensbetrag die Bank voraussichtlich maximal gewährt, können Sie mit der folgenden Formel abschätzen:
Zuerst müssen Sie die Eigenkapital-Höhe berechnen.
Eigenkapital |
Guthaben auf Girokonten sowie Sparkonten: Tages- und Festgeldkonten (Kündigungstermin bzw. Fälligkeit beachten) |
+ Wertpapiere, Sparbriefe, Aktien, Investmentfonds |
+ Vorweggenommene Erbfolge / Erbvorbezug / vorgezogene Erbauszahlungen |
+ Zuteilungsreifer Bausparvertrag |
+ Renten- & Lebensversicherungen (Rückkaufswert) |
+ Erwartete Steuererstattungen |
+ Grundbesitz, der verkauft werden kann und vorhandenes Grundstück auf dem gebaut werden soll (abzüglich vorhandener Belastungen) |
= So viel Eigenkapital steht zur Verfügung |
Berechnen Sie jetzt, wie viel das Haus oder Bauvorhaben kosten darf:
Finanzierungsspielraum |
Derzeitige monatliche Kaltmiete |
+ Betrag welcher monatlich gespart werden kann (Betrag welcher nach allen Ausgaben monatlich übrig bleibt) |
= Betrag welcher monatlich für die Finanzierung aufgewendet werden kann |
x 12 Monate (jährliche Aufwendung für die Finanzierung) |
x 100 / 2** = Maximaler Kreditbetrag |
** Es wird für die Laufzeit von einer von 2 % Tilgung ausgegangen |
Maximalen Immobilien-Kaufpreis ermitteln |
Maximaler Kreditbetrag aus der vorherigen Formel |
+ Eigenkapital |
x 100 / 110 (geschätzte 10 % Erwerbsnebenkosten werden somit berücksichtigt) |
= So hoch kann der maximale Kaufpreis (geschätzt) einer Immobilie sein |
Maximale Kosten eines Bauvorhabens ermitteln |
Maximaler Kreditbetrag aus der vorherigen Formel |
+ Eigenkapital + mögliche Eigenleistung |
- (Grundstückskosten / 100 x 110) (geschätzte 10 % Erwerbsnebenkosten werden somit berücksichtigt, wenn ein Grundstück vorhanden ist werden die Grundstückskosten nicht abgezogen) |
/ 1,20 (geschätzte 20 % Baunebenkosten werden somit berücksichtigt) |
= So viel kann das Bauvorhaben ungefähr kosten |
Beim Kauf vom Bauträger müssen die individuell anfallenden Kosten je nach Angebot und Vereinbarung beachtet werden. |
Beim Kauf vom Bauträger beachten
Befindet sich keine ausdrückliche Regelung zur Zahlung der Erschließungskosten im Kaufvertrag, ist diejenige Person zahlungspflichtig, die zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides über die Zahlung der Erschließungskosten im Grundbuch als Immobilieneigentümer eingetragen ist.
Der Bauträger muss die Eintragung der Auflassungsvormerkung bewilligt haben (Eintragungsbewilligung).
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sollten Bauunternehmer, Bauträger und Fertighausanbieter vorweisen können, dies schützt den Hauskäufer gegen eine Insolvenz von z. B. des Bauträgers während der Bauphase. Auch eine Gewährleistungsbürgschaft ist wichtig für den Fall, dass der Bauträger nach der Fertigstellung pleite geht und Mängel auftreten.
Faustregel:
Die Gewährleistungsbürgschaft sollte mindestens fünf Prozent der Baukosten betragen. Sollte der Bauträger keine Gewährleistungsbürgschaft oder Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen können kann eine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen werden.