1. AGB für Kunden der Hotline
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) von
Auftragsvermittlung Grunewald (nachfolgend AVG genannt)
Diese AGB gelten für den potentiellen Kunden welcher über die AVG die Möglichkeit bekommt mit einem Gewerbetreibenden/Unternehmer einen Vertrag zu schließen.
§ 1 Haftungsbeschränkung
AVG vermittelt Kundenaufträge und Beförderungsaufträge, eine Haftung für den Kunden bzw. Fahrgast und für aus der Vermittlung entstehenden Begebenheiten jeglicher Art ist daher ausgeschlossen. Im übrigen haftet AVG nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverstößen oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ist auf die Höhe der typisch vorhersehbaren Schäden beschränkt. Der potentielle Kunde kann über die aktuelle Rufnummer der AVG mit dem Gewerbetreibenden/Unternehmer direkt in Kontakt treten und mit ihm einen Vertrag schließen. Mit der AVG wird kein Vertrag geschlossen.
AVG kann die Leistungen und Art der Leistungen sowie diese AGB jederzeit ändern. Alle Veränderungen werden über die Homepage der AVG veröffentlicht. Die Beendigung der Leistungen seitens AVG begründet keine Haftungsansprüche.
AVG garantiert keine dauerhafte Verfügbarkeit der Leistungen, und haftet nicht für mögliche schäden durch entgangene Beförderungs-/Kunden-Verträge.
§ 2 Pflichten des Kunden
Der Kunde hält sich an alle für ihn geltenden Gesetze und an die aktuellen AGB der AVG sowie die Vereinbarungen welche der Kunde mit dem vermittelten Gewerbetreibenden/Unternehmer trifft.
§ 3 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln, der Sitz des Unternehmens AVG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 4 Leistungen, Bedingungen und Kosten
Es entstehen für den potentiellen Kunden Mobilfunk-Kosten für den Rufaufbau und das Telefonat mit der Rufnummer von AVG welche abhängig vom Mobilfunk-Tarif und Mobilfunk-Netz des jeweiligen potentiellen Kunden sind. Ab der Verabredung mit dem Gewerbetreibenden/Unternehmer enden die Leistungen von AVG. Die kosten für die jeweilige Dienstleistung sind vor Ort beim Gewerbetreibenden/Unternehmer zu begleichen.
Verstößt der Kunde gegen Gesetze der AGB von der AVG kann AVG den Kunden dauerhaft von der Nutzung der Leistungen von der AVG ausschließen.
§ 5 Datenschutz
Zur Qualitätssicherung werden alle Gespräche welche über die aktuelle Rufnummer der AVG stattfinden aufgezeichnet.
Alle persönlichen Daten des potentiellen Fahrgastes (Name, Anschrift, Telefonnummer, Standorte) werden wie gesetzlich vorgeschrieben verarbeitet und zur Erfüllung der Leistungen von der AVG sowie zur Abwicklung der Leistungen verwendet und aufbewahrt.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen/Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.
Ende der AGB 1 stand 24.01.2016
2. AGB für Unternehmen B2B (Vermittlung von Kundenaufträgen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Auftragsvermittlung Grunewald (nachfolgend AVG genannt)
Diese AGB gelten für Unternehmen (nachfolgend Vertragspartner genannt) welchen AVG Kundenaufträge vermittelt.
§ 1 Entgeltliche Leistungen der AVG
Erst nach wahrheitsgemäßen Angaben des Vertragspartners zu seiner Person (Persönliche Daten) und Vertragsschluss ist dieser berechtigt Leistungen der AVG in Anspruch zu nehmen, unter Beachtung dieser AGB und aller anderer geltenden Gesetze für den Vertragspartner welche strikt einzuhalten sind. Pro erfolgreicher Vermittlung eines Kundenauftrages durch AVG zahlt der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Vermittlungsgebühr (Provision). Der vom Vertragspartner erzielte Umsatz durch den vermittelten Kundenauftrag hat keinen Einfluss auf die Vermittlungsgebühr.
§ 2 Zahlung der Vermittlungsgebühren, Fälligkeit und Verzug
Die Rechnung wird dem Vertragspartner per E-Mail übersandt. Die Abrechnung der Leistungen der AVG erfolgt mit dem Vertragspartner nach dem letzten eines Monats. Benutzer die als Angestellte tätig sind, sind verpflichtet ihrem Arbeitgeber die Abrechnung offenzulegen. Der Vertragspartner bevollmächtigt die AVG durch das persönliche erteilen des SEPA-Firmen- Lastschriftmandat, welches der Vertragspartner per Post an die AVG übermitteln wird, die Vermittlungsgebühren (Provision) von seinem Konto einzuziehen, oder überweist die fälligen Vermittlungsgebühren bzw. nutzt PayPal. Die Vermittlungsgebühren sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsversand ohne Abzug zu zahlen und werden bei der SEPA-Methode regelmäßig per SEPA-Firmen-Lastschriftmandat von dem Konto des Vertragspartners eingezogen.
§ 3 Haftungsbeschränkung
AVG vermittelt ausschließlich Kundenaufträge, eine Haftung für den vermittelten Kunden jeglicher Art ist daher ausgeschlossen.
AVG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverstößen oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ist auf die Höhe der typisch vorhersehbaren Schäden beschränkt. AVG kann die Leistungen und Art der Leistungen sowie diese AGB jederzeit ändern. Alle Veränderungen werden über die Homepage der AVG veröffentlicht und dem Vertragspartner per Mail mitgeteilt. Legt der Vertragspartner nicht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein, gelten die Veränderungen als akzeptiert. Die Beendigung der Leistungen seitens der AVG begründet keine Haftungsansprüche des Vertragspartners gegenüber der AVG. AVG garantiert keine dauerhafte Verfügbarkeit der Leistungen, und haftet nicht für mögliche entgangene Kundenaufträge.
§ 4 Datenschutz
Alle persönlichen Daten des Vertragspartners (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Telefonnummer, Telefaxnummer, Standorte, E-Mail-Adresse) werden wie gesetzlich vorgeschrieben verarbeitet und zur Erfüllung der Leistungen von der AVG sowie zur Abwicklung des abgeschlossenen Vertrages verwendet und aufbewahrt.
§ 5 Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist während der Nutzung der Leistungen von AVG weiterhin an die für ihn geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die für den Vertragspartner geltenden Regeln, Gesetze, und Verordnungen. Der Vertragspartner teilt dem potentiellen Kunden während dem Telefonat den Endpreis inklusive Umsatzsteuer und sonstigen Kosten (Brutto) mit, und wird keine nach BGB § 138 sittenwidrige Geschäfte vollziehen. Der Vertragspartner ist nur zur Nutzung der Leistungen von AVG berechtigt wenn er eine gültige Genehmigung für sein Gewerbe oder Unternehmen besitzt. Wenn sich der Vertragspartner in einem Angestelltenverhältnis befindet oder für einen Arbeitgeber tätig ist muss der Vertragspartner beim Arbeitgeber die Zustimmung für die Nutzung der Leistungen von AVG eingeholt haben. Veränderungen jeglicher Art seitens des Vertragspartners die die Vertragsbestimmungen oder diese AGB betreffen sind der AVG unverzüglich mitzuteilen. Das Mobile Gerät welches für die Nutzung der Leistungen von AVG benötigt wird, muss bei Anrufannahme im Kraftfahrzeug fest im Fahrzeug installiert werden und die Regeln der StVO müssen strikt eingehalten werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß gegenüber der AVG anzugeben. Der Vertragspartner hält sich an alle für ihn geltenden Gesetze, an die aktuellen AGB von AVG und die Vertragsbedingungen. Der Vertragspartner muss täglich 24 Stunden lang telefonisch erreichbar sein auf der Telefonnummer welche er gegenüber AVG angegeben hat.
§ 6 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Köln, der Sitz des Unternehmens AVG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 7 Vertragsbeendigung und Laufzeit
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von AVG oder dem Vertragspartner gekündigt werden. Bei Kündigung des Vertrages sind offene Rechnungen des Vertragspartners gegenüber AVG zu begleichen. Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nach oder verstößt gegen andere Gesetze der AGB von AVG kann AVG den Vertragspartner dauerhaft von der Nutzung der Leistungen von AVG ausschließen (Kündigung) oder vorübergehend Sperren.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen/Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.
Ende der AGB 2 stand 24.01.2016
3. AGB für Unternehmen B2B (Vermittlung von Beförderungsaufträgen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Auftragsvermittlung Grunewald (nachfolgend AVG genannt)
Diese AGB gelten für Unternehmen (nachfolgend Vertragspartner genannt) welchen AVG Beförderungsaufträge vermittelt.
§ 1 Entgeltliche Leistungen der AVG
Erst nach wahrheitsgemäßen Angaben des Vertragspartners zu seiner Person (Persönliche Daten) und Vertragsschluss ist dieser berechtigt die Leistungen der AVG in Anspruch zu nehmen, unter Beachtung dieser AGB und aller anderer geltenden Gesetze für den Vertragspartner welche strikt einzuhalten sind. Pro erfolgreicher Vermittlung eines Beförderungsauftrages durch AVG zahlt der Vertragspartner die vertraglich vereinbarte Vermittlungsgebühr (Provision). Der vom Vertragspartner erzielte Umsatz durch den vermittelten Beförderungsauftrag hat keinen Einfluss auf die Vermittlungsgebühr. Es gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertragspartner die länderspezifischen Zusatzbedingungen des Landes in welchem der Vertragspartner/Taxiunternehmer seinen Sitz hat.
§ 2 Zahlung der Vermittlungsgebühren, Fälligkeit und Verzug
Die Rechnung wird dem Vertragspartner per E-Mail übersandt. Die Abrechnung der Leistungen der AVG erfolgt mit dem Vertragspartner nach dem letzten eines Monats. Benutzer die als Angestellte tätig sind, sind verpflichtet ihrem Arbeitgeber die Abrechnung offenzulegen. Der Vertragspartner bevollmächtigt die AVG durch das persönliche erteilen des SEPA-Firmen- Lastschriftmandat, welches der Vertragspartner per Post an die AVG übermitteln wird, die Vermittlungsgebühren (Provision) von seinem Konto einzuziehen, oder überweist die fälligen Vermittlungsgebühren bzw. nutzt PayPal. Die Vermittlungsgebühren sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsversand ohne Abzug zu zahlen und werden bei der SEPA-Methode regelmäßig per SEPA-Firmen-Lastschriftmandat von dem Konto des Vertragspartners eingezogen.
§ 3 Haftungsbeschränkung
AVG vermittelt lediglich Beförderungsaufträge, eine Haftung für den vermittelten Fahrgast jeglicher Art ist daher ausgeschlossen. Der Vermittler haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverstößen oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ist auf die Höhe der typisch vorhersehbaren Schäden beschränkt. AVG kann die Leistungen und Art der Leistungen sowie diese AGB jederzeit ändern. Alle Veränderungen werden über die Homepage der AVG veröffentlicht und dem Vertragspartner per Mail mitgeteilt. Legt der Vertragspartner nicht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein, gelten die Veränderungen als akzeptiert.
Die Beendigung der Leistungen seitens der AVG begründet keine Haftungsansprüche des Vertragspartners gegenüber der AVG.
AVG garantiert keine dauerhafte Verfügbarkeit der Leistungen, und haftet nicht für mögliche entgangene Beförderungsaufträge.
§ 4 Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner (Taxiunternehmer/Taxifahrer) ist während der Nutzung der Leistungen von AVG weiterhin an die für ihn geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die in seinem Gebiet geltende Taxi und Taxitarifordnung und alle anderen für ihn geltenden Regeln, Vorschriften, Gesetze, und Verordnungen Der Vertragspartner ist nur zur Nutzung der Leistungen von AVG berechtigt wenn er eine gültige Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz für den Verkehr mit Taxen besitzt.
Wenn sich der Vertragspartner in einem Angestelltenverhältnis befindet oder für einen Arbeitgeber tätig ist muss der Vertragspartner beim Arbeitgeber die Zustimmung für die Nutzung der Leistungen von AVG eingeholt haben. Veränderungen jeglicher Art seitens des Vertragspartners die die Vertragsbestimmungen oder diese AGB betreffen sind der AVG unverzüglich mitzuteilen. Das Mobile Gerät welches für die Nutzung der Leistungen von AVG benötigt wird muss fest im Fahrzeug
installiert werden und die Regeln der StVO müssen strikt eingehalten werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß gegenüber der AVG anzugeben. Der Vertragspartner hält sich an alle für ihn geltenden Gesetze, an die aktuellen AGB von AVG und die Vertragsbedingungen.
§ 5 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens AVG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 6 Vertragsbeendigung und Laufzeit
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von AVG oder dem Vertragspartner gekündigt werden. Bei Kündigung des Vertrages sind offene Rechnungen des Vertragspartners gegenüber AVG zu begleichen.
Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nach oder verstößt gegen andere Gesetze der AGB von AVG kann AVG den Vertragspartner dauerhaft von der Nutzung der Leistungen von AVG ausschließen (Kündigung) oder vorübergehend Sperren.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen/Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.
§ 8 Datenschutz
Alle persönlichen Daten des Vertragspartners (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Telefonnummer, Telefaxnummer, Standorte, E-Mail-Adresse) werden wie gesetzlich vorgeschrieben verarbeitet und zur Erfüllung der Leistungen von der AVG sowie zur Abwicklung des abgeschlossenen Vertrages verwendet und aufbewahrt.
Ende der AGB 3 stand 24.01.2016