ÖKOSTROM- & GASTARIFE VON ÜBER 30 ANBIETERN SOWIE CHECK24 & VERIVOX
Fordern Sie jetzt individuelle Ökostrom- & Gas-Angebote inklusive aller Informationen an. In vielen PLZ-Gebieten erhalten Sie zusätzlich individuelle Strom- & Gaspreis-Vergünstigungen, je nach Höhe Ihres Verbrauchs. Teilen Sie uns dafür in einer Nachricht Ihren aktuellen Strom- oder Gasanbieter und Ihre Postleitzahl mit.
- 100 % Ökostrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft
- bestehenden Strom-/Gasvertrag verlängern inkl. Bonus
- spezielle AVG7-Exklusivkonditionen & Aktionsangebote
- Neukunden-/Wechselbonus oder Wunschgerät mit Zuzahlung
Ökostrom-Preisrechner aktuell deaktiviert
Der Ökostrom-Jahrespreis wird folgendermaßen berechnet (es handelt sich um Bruttopreise daher sind alle Steuern und Abgaben im Preis enthalten):
Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) x Verbrauch pro Jahr in kWh + Grundpreis pro Jahr = Ökostrom-Jahrespreis (Gesamtpreis pro Jahr)
Der monatliche Gesamtpreis bzw. der monatliche Abschlag wird wie folgt berechnet: Ökostrom-Jahrespreis geteilt durch 12 Monate.
Bonus: Spätestens nach 12 Monaten Belieferungszeit wird der Bonus einmalig mit der dann folgenden Rechnung ausbezahlt oder gutgeschrieben.
FAQ: Öko-Strom & Öko-Gas
In der Regel beauftragen Sie den neuen Gas-/Stromanbieter (bzw. AVG7.de) mit der Kündigung des alten Strom oder Gasvertrages. Der neue Strom- oder Gasanbieter wird nach dem Wechsel durch Ihre Erlaubnis gemäß den Vertragsbedingungen (vom neuen Vertrag) den Strom- oder Gasvertrag beim alten Anbieter kündigen. Selbst kündigen müssen Sie nicht. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit vom alten Strom- oder Gasvertrag beziehen Sie automatisch Strom- oder Gas beim neuen Anbieter.
Haben Sie aktuell einen Gas-/Strom-Vertrag mit einer langen Laufzeit (1 bis 2 Jahre), sollten Sie besonders darauf achten die Kündigungsfrist einzuhalten, damit sich der Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht automatisch verlängert. Der neue Gas-/Stromversorger benötigt bis zu 4 Wochen für die Kündigung Ihres alten Vertrages, deshalb empfiehlt es sich bei sehr kurzen Kündigungsfristen (z. B. Aufgrund einer Preiserhöhung) den Vertrag selber zu kündigen. Haben Sie den Gas- oder Strom-Vertrag selber gekündigt sollten Sie dies beim Anbieter-Wechsel während dem Vertragsabschluss dem neuen Gas- /Stromanbieter (bzw. AVG7.de) mitteilen.
In den folgenden Fällen können Sie jetzt schon den neuen Strom- oder Gas-Vertrag abschließen:
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Wenn die Mindest-Restlaufzeit Ihres Strom- oder Gasvertrages 9 Monate oder weniger beträgt, oder
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wenn Sie sich in der Grund-Versorgung (Grundversorger-Tarif) befinden können Sie jederzeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist den Gas-/Stromvertrag wechseln, oder
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wenn Ihr aktueller Gas-/Stromanbieter die Kosten erhöht kann der Vertrag gekündigt werden auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht um ist.
Sichern Sie sich jetzt unsere günstigen Angebote sowie den aktuellen Wechselbonus. Auch wenn etwas beim Wechsel schiefgeht erhalten Sie weiterhin Strom & Gas durch die Ersatzversorgung welche vom Grundversorger übernommen wird.
Hinweis zum Gasanbieter-Wechsel: Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus welches über eine gemeinsame Zentralheizung mit Wärme versorgt wird können Sie den Gasanbieter nicht wechseln. Jedoch können Sie den Vermieter auf günstigere und nachhaltige Öko-Gasanbieter hinweisen.
Es gibt verschiedene Stromzähler welche üblicherweise als Drehstromzähler verbaut sind. Man unterscheidet zwischen Eintarifzähler und Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler).
Bei den meisten Verbrauchern ist ein Eintarifzähler verbaut. Der Zweitarifzähler hat zwei separate Zählwerke, eines für i. d. R. die Hauptzeit Tagsüber (Hochtarif (HT) auch Tagstrom genannt) und eines für die Nebenzeit Nachts (Niedertarif (NT) auch Nachtstrom genannt). In der Nebenzeit sind die Preise pro kWh günstiger.
Wenn die Messung von Haushaltsstrom und Heizstrom getrennt stattfindet:
Bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen gibt es entweder einen Stromzähler der den Haushaltsstrom und Heizstrom insgesamt zusammen misst oder separate Stromzähler für jeweils Haushaltsstrom und Heizstrom.
Auch hier wird der Stromverbrauch entweder durch einen Eintarif- oder einen Zweitarifzähler gemessen. Die Stromzähler haben unterschiedliche Zählernummern. Um herauszufinden welcher Zähler den Heizstromverbrauch misst können Sie sich ihre letzte Rechnung
Die Kosten für den Gas-/Strompreis setzen sich zusammen aus Grundpreis & Arbeitspreis.:
- Grundpreis: Eine Grundgebühr welche unabhängig vom Strom-/Gas-Verbrauch fällig wird.
- Arbeitspreis: Verbrauchsabhängiger Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh).
- Abschlag: Monatlich zu zahlender Betrag für den Strom-/Gas-Tarif, bestehend aus Grundpreis pro Monat und Arbeitspreis pro Monat.
Der individuelle Gas-/Strompreis ist abhängig vom Wohnort & dem Gas-/Strom-Anbieter. Der Strompreis enthält mehr als 54 % Umlagen, Steuern & Abgaben. Ungefähr ein Fünftel des Strompreises wird vom Stromanbieter für den Vertrieb, die Verwaltung und den Stromeinkauf verwendet. Etwa 25 % Netznutzungsentgelt erhält der Stromanbieter für den Stromtransport & Strom-Verteilung über das Stromnetz. Der Gaspreis besteht ähnlich wie beim Strompreis zu der Hälfte aus Steuern, Abgaben & Nutzungsentgelten. Der restliche Teil wird für den Vertrieb & die Gasbeschaffung verwendet.
Ein Grundversorger ist ein Energieanbieter (in der Regel die Stadtwerke) mit den meisten Strom- und Gas-Kunden in einer Region. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, jede Person welche nicht selber einen Strom- oder Gasanbieter ausgewählt hat, automatisch mit Strom- oder Gas zu versorgen.
Wegen den fast immer ungünstigen Konditionen der Strom- und Gas-Tarife des Grundversorgers lohnt sich meistens ein Tarifwechsel:
Besonders wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie durch einen Strom- & Gasanbieter-Wechel meistens viel sparen. Viele Verbraucher bzw. Mieter befinden sich unwissentlich in der Grundversorgung.
Bei einem Umzug in eine neue Wohnung bzw. bei einem Neueinzug, sollte schnell ein günstiger & nachhaltiger Strom- /Gas-Anbieter gefunden werden, da Sie sonst automatisch den Grundversorger-Tarif des örtlichen Stromversorgers nutzen.
Ausfüllhilfe zum Strom-Auftrag
Wo finde ich die Strom-Zählernummer?
Die Zählernummer befindet sich oft in der Nähe eines Barcodes auf Ihrem Stromzähler. Auch in Ihrer letzten Stromrechnung ist die Zählernummer angegeben.
Wo finde ich meine Kundennummer (beim derzeitigen Strom-Anbieter)?
Ihre persönliche Kundennummer ist auf allen Schreiben und jeder Abrechnung angegeben, die Sie von Ihrem Strom-Anbieter erhalten haben.
Wo finde ich den Strom-Zählerstand?
An Ihrem Stromzähler befindet sich eine Anzeige auf welcher der Zählerstand zu sehen ist (Rollenzählwerk oder digitales Display), in der Nähe dieser Anzeige steht in der Regel “kWh”. Haben Sie einen Zweitarifzähler (Rollenzählwerk) befinden sich auf Ihrem Stromzähler zwei dieser Anzeigen, eine für den Hochtarif (HT, zeigt an wie viel Strom Tagsüber verbraucht wurde) und eine für den Niedertarif (NT, zeigt an was in der Nacht verbraucht wurde).
Bei digitalen Stromzählern werden üblicherweise mehrere Zählerstände abwechselnd angezeigt (mit dem Knopf auf dem Zähler können Sie jeden Zählerstand anzeigen lassen). Wenn Sie einen ganz normalen Stromtarif haben, ist dann in der Regel der „Bezug Gesamt (1.8.0)“ der benötigte Zählerstand, für den Hochtarif “Bezug HT (1.8.1)“ und für den Niedertarif „Bezug NT (1.8.2)".
Hinweis:
Nur der Wert vor dem Komma wird benötigt. Nachkommastellen (Zahlen nach dem Komma) vom Zählerstand werden daher nicht im Strom-Auftrag eingetragen.
Ausfüllhilfe zum Gas-Auftrag
Wo finde ich die Gas-Zählernummer?
Die Zählernummer befindet sich oft in der Nähe eines Barcodes auf Ihrem Gaszähler. Auch in Ihrer letzten Gasrechnung ist die Zählernummer angegeben.
Wo finde ich meine Kundennummer (beim derzeitigen Gas-Anbieter)?
Ihre persönliche Kundennummer ist auf allen Schreiben und jeder Abrechnung angegeben, die Sie von Ihrem Gas-Anbieter erhalten haben.
Wo finde ich den Gas-Zählerstand?
An Ihrem Gaszähler befindet sich eine Anzeige auf welcher der Zählerstand zu sehen ist (Rollenzählwerk oder digitales Display), in der Nähe dieser Anzeige steht in der Regel „m3“.
Hinweis:
Nur der Wert vor dem Komma wird benötigt. Nachkommastellen (Zahlen nach dem Komma) vom Zählerstand werden daher nicht im Strom-Auftrag eingetragen.
Vorteile des Anbieter-Wechsels
Wir haben Zugriff auf eine Vielzahl von Strom & Gas-Tarifen verschiedener Anbieter. Durch unsere kostenlose Anfrage erfahren Sie, wie viel durch einen Anbieterwechsel gespart werden kann.
Unser Strom- & Gas-Preisvergleich sowie die kostenlose und unverbindliche Erstellung von individuellen Angeboten ist für Privat- & Gewerbekunden möglich. Sie erhalten individuelle Rabatte, besonders bei hohem Verbrauch.
Sparen Sie durch unseren kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich. Nutzen Sie unsere Gratis-Beratung und finden Sie Ihren Wunschtarif. Dank Exklusiv-Partnerschaften können Sie über AVG7.de Sonderkonditionen erhalten.
Über uns finden Sie den Strom- & Gastarif der zu Ihnen passt. Über AVG7.de können Sie von speziellen Konditionen und Aktionen profitieren:
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Wechsel/Neukundenbonus* ✓
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volle Preisgarantie ✓
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günstige Abschläge ✓
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100 % Ökostrom ✓
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verschiedene attraktive Vertragslaufzeiten ✓
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Treuebonus und Gutscheine* ✓
Bei vielen von uns vermittelten Strom- & Gas-Tarifen können Sie statt oder zu dem Neukunden/Wechselbonus vom Strom- & Gas-Anbieter je Vertrags-Abschluss oder Wechsel bei Zuzahlung ein Wunschgerät wie z. B. Smartphone, Tablet oder Konsole erhalten. Ihr aktueller Strom oder Gasvertrag wird beim Wechsel wenn gewünscht automatisch gekündigt.
*Gilt unter den jeweiligen Vertragsbedingungen des Strom oder Gasanbieters und nur für kurze Zeit über AVG7.de. Auszahlung der Bonusse in jedem Fall erst nach Ablauf des Widerrufsrechts des von AVG7.de vermittelten Strom- oder Gasvertrages und unter Berücksichtigung dessen Bedingungen.