* Wir sind nicht Vertragspartner und nicht Versicherungsvermittler, sondern Tippgeber und stellen daher lediglich den Kontakt zwischen Ihnen und einem islamkonformen Versicherungsvermittler her
Alle folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar. Es handelt sich um allgemeine Informationen, wir empfehlen als Tippgeber islamkonforme Versicherungsvermittler.
Die Leistungen sind individuell vereinbar
Als Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie nach Paragraf 204 VVG jederzeit kostenlos den Tarif wechseln, wodurch Sie die Beiträge deutlich senken können, alle fünf Jahre sollten Sie Ihren Tarif überprüfen und mit anderen Tarifen Ihrer Versicherung vergleichen lassen. Es lohnt sich einen professionellen Versicherungsberater zu kontaktieren, denn oft versucht die Versicherung den Wechsel in einen günstigeren Tarif zu verhindern.
Ein Versicherungsberater kennt sich mit den aktuellen Tarifen und Preisen aus, weiß ob Risikozuschläge gerechtfertigt sind und kennt die Möglichkeit des Leistungs-Ausschlusses (das Recht, Mehrleistungen für sich auszuschließen, um dadurch Risikozuschläge zu vermeiden) und vieles mehr. Professionelle unabhängige Berater kennen alle Möglichkeiten, um bei Versicherungsunternehmen das gewünschte Ergebnis herbeizuführen. Nutzen Sie unser Versicherungsberater-Netzwerk und somit die Möglichkeit verschiedene Tarife zu vergleichen, Sonderkonditionen und den besten Tarif zu erhalten.
Weniger zahlen für die private Krankenversicherung
Versicherungsberater können Ihnen in allen folgenden Schritten hilfreich sein.
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Hat sich Ihre Gesundheit stark verbessert, können Sie Risikozuschläge im Vertrag streichen lassen. (Paragraf 41 Versicherungsvertragsgesetz)
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Ein Versicherungsberater kann überprüfen ob sich ein interner Tarifwechsel lohnt.
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Der Selbstbehalt kann in Maßen erhöht werden. Die Rückkehr in Tarife ohne Selbstbehalt kann schwer werden. Für Angestellte lohnt sich ein Selbstbehalt meistens nicht. Vor allem Gesunde profitieren von einer Selbstbeteiligung.
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Wechseln Sie in den Standard- oder Basistarif, falls möglich. Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Basistarif ist nur eine Notlösung. Der Basistarif ist oft teurer als der Standardtarif, und bietet meistens nicht viel mehr. Ist ein entsprechendes Mahnverfahren aufgrund der Nichtzahlung von Ihren Beiträgen abgeschlossen, kommen Sie automatisch in den Notlagentarif, der 100 bis 130 Euro im Monat kostet. Wichtige weitergehende Heilbehandlungen erhalten Sie nicht im Notlagentarif und es werden auch keine Altersrückstellungen gebildet.
- Achtung: Wenn sie Ihre private Krankenversicherung (Anbieter) wechseln, verlieren Sie dabei einen Großteil Ihrer angesammelten Altersrückstellungen.
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Ein geschlechtsneutraler Tarif kann für Frauen die bereits vor 2012 privat krankenversichert waren günstiger sein.
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Frauen haben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung
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Stabile Einnahmen und Ausgaben.
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Familiengesamtbetrag sollte finanziell passen.
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für die PKV im Alter müssen sie genügend Geld zurücklegen können oder ausreichend Vermögen besitzen.
Private Krankenversicherung, Tarifvergleich, Preise und Beiträge
Besonderheiten der Familienversicherung
Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert können üblicherweise auch die Kinder gesetzlich versichert werden. Wenn von den miteinander verheirateten Eltern nur der Geringverdiener gesetzlich versichert ist und das Einkommen des anderen Elternteils die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 Euro (Stand 2016) übersteigt ist eine Mitversicherung ausgeschlossen.
Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind auch die Kinder freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern.Wenn das Einkommen darunter liegt, können die Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben.
Altersgrenzen für Kinder bei der Familienmitversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert:
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bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch zur Schule gehen oder studieren.
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wurde der 2011 abgeschaffte Wehr- oder Zivildienst abgeleistet, verlängert sich die beitragsfreie Mitversicherung zusätzlich um die Dauer des Dienstes (§ 10 SGB V).
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wenn ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert wird, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
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bei Erwerbslosigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
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wenn durch eine Behinderung nicht für den eigenen Unterhalt gesorgt werden kann. Ohne zeitliche Begrenzung wenn die Behinderung während der Familienversicherung eingetreten ist.