Kontaktieren Sie uns für den Verkauf Ihrer Renten- oder Lebensversicherung, damit Sie beste Ergebnisse erzielen und das beste Angebot erhalten. Wir arbeiten mit einer Vielzahl von Unternehmen zusammen, welche sich auf den Verkauf und die Beleihung von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert haben. Dadurch können wir viele Angebote einholen und für Sie vergleichen.
Durch eine Kündigung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung entsteht oftmals ein finanzieller Nachteil, der Verkauf ist üblicherweise rentabler. Eine Lebensversicherung kann auch beliehen werden oder beitragsfrei gestellt werden und vieles mehr.
Alternativen zur Vertragskündigung bzw. Versicherungskündigung:
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Beitragsstundung
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Beiträge aus Überschüssen bezahlen
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Beitragsfreistellung
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Beitragssenkung
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Widerrufsrecht überprüfen
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Versicherung verkaufen, (langfristiger Geldbedarf)
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Police beleihen, (kurzfristiger Geldbedarf)
Alle folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung oder Versicherungsberatung dar.
Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen
Widerrufsfrist bei Versicherungen
Bei allgemeinen Versicherungen ist ein rechtswirksamer Widerruf innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich (§ 8 VVG), bei Lebens- und Rentenversicherungen, Rürup- und Riester-Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeits-versicherungen innerhalb 30 Tagen (nicht aber beispielsweise bei Riester-Fondssparplänen) (§ 152 Abs. 1 VVG).
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist:
Ist die Widerrufsfrist Ihrer Lebensversicherung bereits abgelaufen können Sie überprüfen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und der Vertrag somit auch ohne Einhaltung der Widerrufsfrist widerrufen werden kann. Besonders wenn Sie Ihre Versicherung zwischen dem Jahr 1994 und 2007 abgeschlossen haben sollten Sie Ihren Vertrag überprüfen.
Im Falle eines gültigen Widerrufs Ihres Versicherungsvertrags, erhalten Sie die gezahlten Beiträge zurück, abgezogen wird nur ein geringer Beitrag für den vom Versicherer geleisteten Todesfallschutz und die Beiträge für Zusatzversicherungen. Nach § 152 Abs. 2 VVG muss Ihnen der Versicherer bei einer Lebensversicherung auch den vorhandenen Rückkaufswert inklusive eventuell erzielter Überschussanteile erstatten.
Beiträge Stunden
Bei vielen Versicherungen können Sie die Beitragszahlungen vorübergehend aussetzen (Beiträge stunden)
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Meistens möglich für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren.
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Während dieser Zeit müssen keine Beiträge überweisen werden.
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die Versicherung und Zusatzversicherungen bleiben aktiv.
Nachteile:
- Nach dem Stundungszeitraum sind alle Beiträge fällig, sie müssen diese also nachzahlen. Eine Stundung der Beiträge ist daher nur sinnvoll wenn Sie kurzzeitig finanzielle Engpässe haben.
Wichtig:
- Klären Sie mit Ihrer Versicherung wie hoch der Rückzahlungsbetrag am Ende des Stundungszeitraums ausfällt.
Beiträge aus Überschüssen bezahlen
Beiträge können aus Überschüssen bezahlt werden, wenn die Versicherung schon einige Zeit läuft:
Achtung:
- Die Auszahlung zum Vertragsende (Ablaufleistung) kann dadurch geringer ausfallen
Ist die Ablaufsumme falsch?
Haben Sie Ihre Versicherung zwischen Ende 1994 und Ende 2007 abgeschlossen, könnte die beitragsfreie Summe zu niedrig sein, es könnte sich lohnen den Vertrag von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. Es kann auch der Musterbrief des Bundes der Versicherten verwendet werden.
Versicherung beitragsfrei stellen
Es müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden, jedoch besteht dann kein Versicherungs-schutz für Zusatzleistungen wie z. B. einer eingeschlossenen Berufs-unfähigkeitsversicherung. Bei manchen Versicherungen kann die Zusatzleistung in einem separaten Vertrag weitergeführt werden.
- Bei der Beitragsfreistellung sinkt die Ablaufleistung und auch die Auszahlung im Todesfall.
Bei vielen Versicherungen kann der Versicherungsvertrag ein oder zwei Jahre beitragsfrei gestellt werden. Fragen Sie Ihren Versicherer ob der Vertrag nach der Beitragsfreistellung ohne Risikoprüfung fortgeführt werden kann.
Achtung:
Fragen Sie vor Stilllegung ob die die für eine Beitragsfreistellung vorausgesetzte Mindestversicherungssumme erreicht ist, sonst kann der Versicherer die Versicherung aufkündigen.
Versicherungsbeitrag senken
Sie können versuchen den monatlichen Beitrag zu senken durch folgende Möglichkeiten:
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Bei gleicher Laufzeit können Sie die Versicherungssumme senken lassen, was die Höhe der Beiträge verringert. Dann sinken jedoch auch die Ablaufleistung und der Todesfallschutz.
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Es kann die Dynamik ausgeschlossen werden
- bei einer Lebensversicherung erhöht die Dynamik in regelmäßigen Abständen die Beitragshöhe und somit auch die Versicherungssumme um einen festgelegten Prozentsatz. Durch die Erhöhung muss der Vertrag von dem Versicherer angepasst werden, was einem neuen Abschluss ähnelt und Kosten verursacht. Wenn Sie die Dynamik ausschließen können Sie sparen, jedoch sollten Sie mit dem Versicherer abklären ob eine spätere z. B. einmalige Anpassung der Beiträge bezüglich der Inflation möglich ist.
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Zusatzversicherung kündigen
- Statt einem Zusatzschutz bei Unfalltod empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung.
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Bei der Kapitallebensversicherung die Sparbeiträge aussetzen
- Sie können auch nur die Zahlung des Sparanteils aussetzen, zahlen also nur den Teil für den Versicherungsschutz. Klären Sie mit der Versicherung ab, wie lange die Zahlung der Sparbeiträge ausgesetzt werden kann. Dadurch verringert sich die Ablaufleistung, der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen.
Berechnen Sie vorher wie stark sich die Ablaufleistung verringert. Bevor Sie die Zahlung des Sparanteils aussetzen, sollten Sie überprüfen ob der Abschluss einer separater Risikolebensversicherung als Todesfallschutz günstiger wäre. Ist dies der Fall können Sie Ihre Police verkaufen und eine separate Risikolebensversicherung abschließen.
Steuervorteile und Novation
Fragen Sie Ihre Versicherung ob das Reduzieren oder Aussetzen der Beiträge zu einer Novation des Vertrags führt. Im Falle einer Novation wird Ihr bisheriger Versicherungsvertrag durch eine neue Police ersetzt, Sie könnten dadurch die Steuervorteile aus der bisherigen Lebensversicherung verlieren.
Sollte eine Novation unvermeidbar sein, sollten mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt abklären, ob Sie später Steuern auf die Auszahlungssumme zahlen müssten.